10.00 bis 17.00 Uhr (Frühlings- & Herbstmarkt) 12.00 bis 20.00 Uhr (Adventsmarkt)
Standplatz
Die Plätze, welche bis 1 Stunde vor Marktbeginn nicht besetzt sind, werden ohne Anspruch auf Ersatz weiter vergeben.
Marktabbau
Es darf nicht vor dem offiziellen Ende abgebaut werden. Wer gegen diese Regel verstösst, wird bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt.
Marktgebühr
Lassen Sie wenn möglich Ihre Gebühr bargeldlos von Ihrem Post- oder Bankkonto auf unser Konto überweisen. Falls wir die Gebühr vor Ort bar einkassieren müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00.
Verkauf von Lebensmitteln
Halten Sie die einschlägigen Gesetzte ein. Wer Sitzplätze zum Essen und Trinken anbietet, muss einen Beitrag ans Patent bezahlen.
Alkoholpatent
Wir sind für das Einholen der Patente verantwortlich. Geben Sie diesen Bedarf bitte bei Ihrer Anmeldung an.
Abfall
Jeder Marktteilnehmer entsorgt seine Abfälle selber. Fehlbare Marktfahrer werden zur Rechenschaft gezogen.
Spielzeugwaffen
Der Verkauf von Laser-Pointern und Soft-Guns ist am Arlesheimer Markt nicht erlaubt.
Fahrzeuge
Diese müssen ausserhalb des Marktgebietes auf den öffentlichen Parkplätzen parkiert werden. Die Parkplätze P1, P2 und P3 sind am Samstag jeweils gratis. Achtung:
Eingänge zu Restaurants, Läden und Wohnungen müssen jederzeit zugänglich sein!
Abmeldung
Sollten Sie aus einem wichtigen Grund auf Ihre Teilnahme verzichten, melden Sie uns dies bitte sofort per E-Mail (oder auf dem Postweg) mit, damit wir Ihren Platz weitergeben können. Es besteht keine Rückerstattungspflicht.
Anmeldung
Dieser Login dient nur der Bearbeitung dieser Homepage und ist KEIN Zugang zum Mitglieder-Portal!