Marktverkaufszeiten: | 10.00 bis 17.00 Uhr (Frühlings- & Herbstmarkt) 12.00 bis 20.00 Uhr (Adventsmarkt) |
Standplatz: | Die Plätze, welche bis 1 Stunde vor Marktbeginn nicht besetzt sind, werden ohne Anspruch auf Ersatz weiter vergeben. |
Marktabbau: | Es darf nicht vor dem offiziellen Ende abgebaut werden. Wer gegen diese Regel verstösst, wird bei der Platzvergabe nicht mehr berücksichtigt. |
Marktgebühr: | Lassen Sie wenn möglich Ihre Gebühr bargeldlos von Ihrem Post- oder Bankkonto auf unser Konto überweisen. Falls wir die Gebühr vor Ort bar einkassieren müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00. |
Verkauf von Lebensmitteln: | Halten Sie die einschlägigen Gesetzte ein. Wer Sitzplätze zum Essen und Trinken anbietet, muss einen Beitrag ans Patent bezahlen. |
Alkoholpatent: | Wir sind für das Einholen der Patente verantwortlich. Geben Sie diesen Bedarf bitte bei Ihrer Anmeldung an. |
Abfall: | Jeder Marktteilnehmer entsorgt seine Abfälle selber. Fehlbare Marktfahrer werden zur Rechenschaft gezogen. |
Spielzeugwaffen: | Der Verkauf von Laser-Pointern und Soft-Guns ist am Arlesheimer Markt nicht erlaubt. |
Fahrzeuge: | Diese müssen ausserhalb des Marktgebietes auf den öffentliche Parkplätzen parkiert werden. Die Parkplätze P1, P2 und P3 sind am Samstag jeweils gratis. |
Achtung: | Eingänge zu Restaurants, Läden und Wohnungen müssen jederzeit zugänglich sein! |
Abmeldung: | Sollten Sie aus einem wichtigen Grund auf Ihre Teilnahme verzichten, melden Sie uns dies bitte sofort per E-Mail (oder auf dem Postweg) mit, damit wir Ihren Platz weitergeben können. Es besteht keine Rückerstattungspflicht. |